Der MDK als Anwalt der Betroffenen überfordert?
„Ob der MDK in seiner Funktion und Rolle als Anwalt der Betroffenen fungiert, darf unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen eher bezweifelt werden.“ Zu diesem Schluss kam die Pflegedirektorin der Kölner Uniklinik Vera Lux in ihrem Vortrag auf dem JuraHealth Congress 2014 in der Domstadt. Dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Umsetzung des künftig verbindlichen Standards überprüfen soll, überfordere den MDK in personeller und zeitlicher Hinsicht.
Die besondere Rolle des neuen Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ als künftig gesetzlich verbindliche Handlungsleitlinie für die stationäre und ambulante Pflege stand im Mittelpunkt des Medizin- und Pflegerechtskongresses. Neben Auswirkungen auf den Pflegealltag betonten die Referenten aber auch die Wichtigkeit einer Mobil- und Gesunderhaltung der Pflegenden selbst. Der Präsident des Deutschen Pflegerates Andreas Westerfellhaus unterstrich in seinem Grußwort, jede politische Reform sei zum Scheitern verurteilt, wenn sie nicht die Arbeitsbedingungen der Pflegenden in den Blick nimmt.
Frau Prof. Dr. Andrea Schiff, die als Mitglied der Expertenkommission an der Erstellung des Standards mitgewirkt hat, nannte auch alltägliche Möglichkeiten zur Förderung der Mobilität bei Bewohnern und Klienten. Mobilitätsförderung bestehe auch aus gezielten Trainings für alltägliche Tätigkeiten, zum Beispiel eine Unterstützung beim Friseurbesuch oder Spaziergang. Hier seien die Pflegenden gefragt, in einen intensiven Dialog mit Klienten und Angehörigen einzutreten. „Alle ziehen an einem Strang“, beschrieb Prof. Schiff die Intention des Expertenstandards, der sehr auf die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen setzt.
Pflegeexperte Sascha Saßen wies in seinem Vortrag zu den Auswirkungen des Expertenstandards auf die Praxis darauf hin, dass noch immer unklar ist, ob das Regelwerk in der aktuellen Form überhaupt Geltung erlangen wird. Die modellhafte Implementierung ab Oktober 2014 sei ein hochspannender Prozess, weil hier ein neues Erprobungsverfahren eingesetzt werde. Erst danach sei abzusehen, ob Änderungen am Standard notwendig seien.
Der JHC 2014 wurde in enger Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) veranstaltet. Experten der BGW wiesen auf gesundheitliche Gefährdungen der Pflegenden bei einer intensiveren Mobilisierung von Bewohnerinnen und Bewohnern hin und stellten Strategien zu gesundheitsschonenden Verhaltensweisen im Pflegealltag vor.
Der JuraHealth Congress wurde erneut durch eine umfangreiche Fachausstellung und ein Satellitensymposium ergänzt, das demografische und rechtliche Herausforderungen der Pflege bei der Umsetzung des neuen Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ zum Thema hatte.